Beiträge
Alle Kinder unter 18 Jahren, die in der Familie leben werden bei der Beitragsbemessung berücksichtigt.
Die Elternbeiträge werden in 11 Monatsbeiträgen eingezogen. Der Monat August ist beitragsfrei.
Es können zusätzlich Anträge auf Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gem.§ 22 SGB Vlll
für Empfänger von Arbeitslosengeld ll oder Sozialhílfe nach SGB Xll gestellt werden.
Kinderkrippe - Kinder im Alter ab 12 Monaten - 3 Jahre
Verlängerte Öffnungszeit 7:30 - 13:30 Uhr
1 Kind - 518 €
2 Kinder - 419 €
3 Kinder - 281 €
4 Kinder - 119 €
Kindergarten - Kinder im Alter von 3 Jahre - zum Schuleintritt
Ganztagsbetreuend 7 Uhr - 17 Uhr
1 Kind - 364 €
2 Kinder - 262 €
3 Kinder - 176 €
4 Kinder- 59 €
Verlängerte Öffnungszeit 7:30 - 13:30 Uhr
1 Kind - 202 €
2 Kinder - 157 €
3 Kinder - 107€
4 Kinder - 36 €
Stand: September 2024